Die Deutsche Börse AG als Betreiberin der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat heute eine umfangreiche Änderung ihrer DAX-Indizes – z.B. eine Erweiterung des bisherigen DAX 30 auf einen DAX 40 – beschlossen. Die Änderungen werden sukzessive umgesetzt. Dieser Beitrag stellt die geplante DAX-Reform im Überblick dar.
1. Schaffung des DAX 40 und Verkleinerung des MDAX
Besonders öffentlichkeitswirksam mit Blick auf die DAX-Reform sind vor allem die geplanten Änderungen des DAX 30 und MDAX. Die Deutsche Börse plant ab September 2021 ihren bisherigen Leitindex DAX um zehn Werte auf insgesamt 40 Werte zu erweitern. Im Gegenzug soll der MDAX von bisher 60 auf zukünftig 50 Werte verkleinert werden.
2. Änderungen der Aufnahmevoraussetzungen für die DAX-Auswahlindizes
Die Deutsche Börse plant zudem die Aufnahmevoraussetzungen für die DAX-Auswahlindizes (DAX, MDAX, TecDAX sowie SDAX) beginnend ab Dezember 2020 wie folgt zu ändern:
- Die bisherige Pflicht zur Notierung im Prime Standard der FWB entfällt. Zukünftig ist eine Notierung im Regulierten Markt ausreichend, so dass auch Unternehmen, die etwa im General Standard der FWB notiert sind, in einen DAX-Auswahlindex aufgenommen werden können.
- Im Gegenzug müssen aber alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen.
- Ferner soll die Zugehörigkeit zu einem DAX-Index nur noch nach der Marktkapitalisierung bestimmt werden. Der Börsenumsatz wird bei der Rangliste nicht mehr berücksichtigt; stattdessen müssen die Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen.
Die Änderungen der vorstehenden Aufnahmevoraussetzungen für die DAX-Auswahlindizes soll nach der Begründung der Deutschen Börse den Indexanbieter Qontigo ermöglichen, im Falle einer Regelverletzung unabhängig und schneller reagieren zu können.
Nicht umgesetzt wurden hingegen die weiterführenden Vorschläge zur qualitativen Stärkung der DAX-Familie mit Blick auf die Themen Nachhaltigkeit und ESG.
3. Neue Folgepflichten der DAX-Auswahlindizes
Nach der Aufnahme in einen DAX-Auswahlindex (DAX, MDAX, TecDAX sowie SDAX) treffen die in einem DAX-Auswahlindex gelisteten Unternehmen ab März 2021 nachfolgende Folgepflichten:
- Die in einem DAX-Auswahlindex gelisteten Unternehmen müssen testierte Geschäftsberichte und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss.
- Alle neuen in einem DAX-Auswahlindex gelisteten Unternehmen müssen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Bestehende Mitglieder eines DAX-Auswahlindizes wird hierfür eine Übergangszeit bis August 2022 eingeräumt.
4. Hauptüberprüfung der DAX-Auswahlindizes zweimal im Jahr
Bislang wird die Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes einmal jährlich im September überprüft. Ab 2021 ist geplant, jeweils im März und September eines Jahres die Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes zu überprüfen.
Dr. Ingo Janert (Stand: 24. November 2020, Bild von Markus Spiske auf Pixabay)
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