Verhaltens- und Publizitätspflichten

Schwerpunkt dieses Beitrags sind die Verhaltens- und Publizitätspflichten der Emittenten. Nach der Zulassung zum Börsenhandel treffen den Emittenten bestimmte Verhaltens- und Publizitätspflichten (sog. Zulassungsfolgepflichten). Der Umfang dieser Zulassungsfolgepflichten bestimmt sich danach, in welchem Marktsegment das Wertpapier zum Handel zugelassen ist.

1. Zulassungsfolgepflichten im regulierten Markt

a. Verhaltenspflichten

Die Emittenten zum regulierten Markt zugelassener Wertpapiere treffen die allgemeinen Emittentenpflichten der MAR (z.B. Führung von Insiderlisten, Art. 18 MAR) und des WpHG (z.B. Gleichbehandlung von Wertpapierinhabern, § 48 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).           

b. Publizitätspflichten

Die wichtigsten Publizitätspflichten im regulierten Markt sind:

  • Finanzberichtspflichten
  • Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach der MAR (z.B. Ad-hoc-Verpflichtung, Art. 17 MAR)
  • Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem WpHG (z.B. Veränderungen des Stimmrechtsanteils, §§ 33 ff. WpHG)

2. Zulassungsfolgepflichten im General Standard und im Prime Standard (FWB)

a. General Standard

Im Marktsegment des General Standard der FWB gelten die Verhaltens- und Publizitätspflichten des regulierten Markts.

b. Prime Standard

Die weitestgehenden Zulassungsfolgepflichten treffen Emittenten, deren Wertpapiere im Prime Standard notiert sind.

Zunächst gelten die Zulassungsfolgepflichten des General Standards. Darüber hinaus treffen den Emittenten vor allem die nachfolgenden Publizitätspflichten im Prime Standard der FWB:

  • Quartalsweise Berichterstattung in deutscher und in englischer Sprache
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
  • Durchführung mindestens einer jährlichen Analystenkonferenz außerhalb der Bilanzpressekonferenz
  • Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
  • Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache

c. Zulassungsfolgepflichten im Freiverkehr

Im Freiverkehr (FWB: Open Market) sind nur wenige Zulassungsfolgepflichten vom Emittenten zu berücksichtigen, die in den Freiverkehrsrichtlinien der FWB als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

Dr. Ingo Janert (Stand: 09. November 2022, Bild von Csaba Nagy auf Pixabay)