BGH
Rechtsprechung

BGH erweitert die Beraterhaftung

Der BGH erweitert in seiner Entscheidung vom 21. November 2019 (Aktenzeichen: III ZR 422/18) die Beraterhaftung. Nach Ansicht des BGH kommt es für die Haftung von Beratern und Anlagevermittlern für zeitlich spätere Anlageentscheidungen, die auf der Grundlage der fehlerhaften Beratung erfolgten, entscheidend darauf an, ob der Kunde um einen Rat für eine einmalige Geldanlage oder für eine wiederholte Anlage noch unbestimmter Geldbeträge nachfragt hat. […]