Kapitalmarktrechtliche Grundpflichten

Insiderrecht – Empfehlungsverbot

Das Insiderrecht statuiert des Weiteren ein sog. Empfehlungsverbot bzw. Verleitungsverbot. Danach ist es verboten, Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte anzustiften, Insidergeschäfte zu tätigen (Art. 14 lit. b) MAR). […]

Kapitalmarktrechtliche Grundpflichten

Verbot der Marktmanipulation

In diesem Beitrag sollen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Marktmanipulation dargestellt werden. Das Verbot der Marktmanipulation ist eine wesentliche kapitalmarktrechtliche Grundpflicht in der MAR. […]