Neuregelung seit 05. Juni 2026: Prospektfreie Unternehmensanleihe bis zu 12 Mio. Euro

1. Einleitung

Prospektfreie Unternehmensanleihen stehen im Kontrast zur traditionellen Finanzierung vieler mittelständischer Unternehmen in Deutschland über Bankkredite. Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen an Kreditinstitute und einer zunehmender Zurückhaltung bei langfristigen Finanzierungen wird die kapitalmarktbasierte Unternehmensfinanzierung gerade für viele mittelständische Unternehmen immer wichtiger.

Vor allem Unternehmensanleihen – auch Mittelstandsanleihen genannt – können für mittelständische Unternehmen eine attraktive Ergänzung oder Alternative zur klassischen Bankfinanzierung sein. Diese Finanzierungsinstrumente ermöglichen die Diversifizierung der Finanzierungsquellen, die Erweiterung des Investorenkreises und eine größere Unabhängigkeit von einer Bankfinanzierung.

Der Zugang zum Kapitalmarkt ist allerdings regelmäßig mit erheblichen regulatorischen Anforderungen verbunden. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts nach Art. 3 Abs. 1 ProspektVO. Mit der Erstellung eines solchen Wertpapierprospekts sind allerdings erfahrungsgemäß ein hoher Zeitaufwand auf Seiten des Unternehmens und nicht unerhebliche Beratungskosten verbunden. Aus diesen Gründen stellt eine prospektfreie Unternehmensanleihe gerade für mittelständische Unternehmen eine attraktive Finanzierungsalternative dar.

Mit dem sog. Listing Act hat der europäische Gesetzgeber die Voraussetzungen für prospektfreie öffentliche Unternehmensanleihen grundlegend neu gefasst (vgl. hierzu auch Schmidt, NZG 2025, S. 3, Rn. 1). Seit dem 5. Juni 2026 gilt für öffentliche Wertpapierangebote nach Art. 3 Abs. 2 ProspektVO grundsätzlich eine Schwelle von 12 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten (vgl. Schmidt, a.a.O., Rn. 27). Die bisherige deutsche Prospektfreiheit bis 8 Mio. Euro wurde damit erheblich ausgeweitet. Öffentliche Angebote unterhalb des Schwellenwerts von 12 Mio. Euro sind also von der Prospektpflicht nach der ProspVO befreit, sofern für sie kein Europäischer Pass erforderlich ist. Für mittelständische Unternehmen eröffnet sich hierdurch ein zusätzlicher Finanzierungsspielraum, insbesondere bei der Emission von prospektfreien Unternehmensanleihen im unteren zweistelligen Millionenbereich.

2. Die bisherige Rechtslage

a. Grundsatz der Prospektpflicht

Nach Art. 3 Abs. 1 ProspektVO darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nur erfolgen, wenn zuvor ein von der zuständigen Aufsichtsbehörde – in Deutschland der BaFin – gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist. Der Prospekt dient dabei dem Anlegerschutz. Er soll dem Anleger diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können.

Für Emittenten bedeutet die Erstellung eines Prospekts regelmäßig einen erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand. Neben der Erstellung des Prospekts selbst sind umfangreiche Due-Diligence-Prüfungen, Abstimmungsprozesse mit Beratern und das Billigungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchzuführen.

b. Die bisherige Ausnahme bis 8 Mio. Euro

Bereits die bislang geltende Fassung des Art. 3 Abs. 2 ProspektVO sah vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Wertpapierangebote bis zu einem Gesamtgegenwert von 8 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten von der Prospektpflicht ausnehmen konnten. Deutschland hatte von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Für öffentliche Angebote von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von bis zu 8 Mio. Euro bestand daher grundsätzlich keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach der Prospektverordnung.

c. Praktische Auswirkungen für Mittelstandsanleihen

Für mittelständische Unternehmen mit einem Kapitalbedarf zwischen 8 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro stellte die alte Rechtslage häufig ein Hindernis dar. Der regulatorische Aufwand eines vollständigen Prospektverfahrens stand nicht selten in einem Spannungsverhältnis zum geplanten Emissionsvolumen.

3. Die Neuregelung durch den EU Listing Act

a. Änderung des Art. 3 Abs. 2 ProspektVO

Mit der Verordnung (EU) 2024/2809 (so. Listing Act) wurde Art. 3 Abs. 2 ProspektVO neu gefasst. Die bislang geltende Schwelle von 8 Mio. Euro wurde auf 12 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten angehoben. Die Neuregelung gilt seit dem 5. Juni 2026 und erweitert den Bereich öffentlicher Wertpapierangebote, die ohne einen nach der Prospektverordnung gebilligten Prospekt durchgeführt werden können (vgl. Schmidt, a.a.O., Rn. 5). Öffentliche Angebote unterhalb dieses Schwellenwerts sind also von der Prospektpflicht nach der ProspVO befreit, sofern für sie kein Europäischer Pass erforderlich ist.

Art. 3 Abs. 2 ProspektVO eröffnet den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, eine niedrigere nationale Schwelle festzulegen. Diese darf jedoch 5 Mio. Euro nicht unterschreiten. Deutschland hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht (vgl. Schmidt, a.a.O., Rn. 28). Für öffentliche Wertpapierangebote in Deutschland gilt daher die unionsrechtliche Standardschwelle von 12 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten (vgl. Schmidt, a.a.O.).

Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit der Anhebung der Schwelle das Ziel, den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zum Kapitalmarkt zu erleichtern und die Finanzierung über Wertpapieremissionen attraktiver zu gestalten (Vgl. Europäische Kommission, COM (2022) 762 final, S. 1 ff.. Die Änderung beruht auf der Erkenntnis, dass die Kosten eines vollständigen Prospektverfahrens bei kleineren Emissionsvolumina oftmals unverhältnismäßig hoch sind.

b. Bedeutung für mittelständische Unternehmensanleihen

Die wirtschaftliche Bedeutung der Neuregelung liegt vor allem in der Ausweitung des Finanzierungsvolumens, das ohne einen nach der Prospektverordnung gebilligten Prospekt aufgenommen werden kann. Für mittelständische Unternehmen eröffnet sich hierdurch ein zusätzlicher Finanzierungskorridor zwischen 8 Mio. Euro und 12 Mio. Euro. Gerade in diesem Segment bewegen sich zahlreiche Finanzierungsprojekte mittelständischer Unternehmen, bei denen die Kosten eines vollständigen Prospektverfahrens bislang einen wesentlichen Transaktionsfaktor darstellten.

Durch die Möglichkeit einer prospektfreien Unternehmensanleihe können insbesondere die Kosten für die Prospekterstellung, für die Prospektprüfung, für das Billigungsverfahren und für die prospektspezifische Due-Diligence-Prozesse vermieden werden. Hierdurch kann die Emission einer Unternehmensanleihe auch für Emittenten attraktiv werden, für die sich ein vollständiges Prospektverfahren bislang wirtschaftlich nicht gerechnet hat.

c. Anforderungen für eine prospektfreie Unternehmensanleihe

Die Befreiung von der Prospektpflicht bedeutet nicht, dass ein öffentliches Angebot ohne weitere kapitalmarktrechtliche Dokumentation durchgeführt werden kann. Für öffentliche Angebote von Wertpapieren unterhalb der Prospektschwelle sind die Vorgaben des § 4 WpPG zum Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu berücksichtigen.

Für die Praxis mittelständischer Anleiheemissionen bedeutet dies, dass die prospektrechtliche Entlastung regelmäßig nicht zu einem Wegfall sämtlicher Offenlegungspflichten führt. Vielmehr tritt an die Stelle des Prospekts ein von der BaFin zu gestattendes WIB mit maximal drei DIN-4-Seiten.

d. Haftungsrechtliche Risiken

Auch bei einer prospektfreien Emission verbleiben Haftungsrisiken. Unrichtige, irreführende oder unvollständige Angaben im WIB können etwa Haftungsansprüche nach § 11 WpPG auslösen. Ein fehlendes WIB kann eine Haftung nach § 15 WpPG auslösen.

Die Prospektbefreiung reduziert daher zwar den regulatorischen Aufwand, beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen und tatsächlichen Dokumentation der Emission.

4. Praktische Überlegungen für mittelständische Emittenten

Für die Emission einer Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu 12 Mio. Euro bedeutet die Neuregelung nicht, dass auf rechtliche Strukturierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Auch prospektfreie Emissionen erfordern regelmäßig:

  • die Ausarbeitung rechtssicherer Anleihebedingungen,
  • die Erstellung eines Wertpapier-Informationsblatts,
  • die Abstimmung mit der depotführenden Infrastruktur und
  • gegebenenfalls die Vorbereitung einer Börseneinbeziehung.

Der wesentliche Unterschied liegt also im Wegfall des aufwendigen europäischen Prospektverfahrens.

5. Fazit

Seit dem 5. Juni 2026 können öffentliche Wertpapierangebote in Deutschland bis zu einem Gesamtgegenwert von 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten grundsätzlich ohne Veröffentlichung eines Prospekts durchgeführt werden. Die Anhebung der Schwelle von bislang 8 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro stellt eine der praktisch bedeutsamsten Änderungen des sog. Listing Act für mittelständische Unternehmen dar.

Für Unternehmen mit einem Finanzierungsbedarf im unteren zweistelligen Millionenbereich wird die Emission einer Unternehmensanleihe dadurch wirtschaftlich attraktiver. Die kapitalmarktrechtlichen Anforderungen entfallen jedoch nicht vollständig. An die Stelle des Prospekts tritt ein vereinfachtes Informationsregime in Gestalt eines Wertpapier-Informationsblatts.

Dr. Ingo Janert (Stand: 20. Juni 2026, Bild von Marcin auf Pixabay)