Zur Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 12. März 2020 (Aktenzeichen: VII ZR 236/19) die direkte Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern für ein unzutreffendes Testat in einem Wertpapierprospekt aus dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung hergeleitet. […]