Insiderrecht – Empfehlungsverbot
Das Insiderrecht statuiert des Weiteren ein sog. Empfehlungsverbot bzw. Verleitungsverbot. Danach ist es verboten, Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte anzustiften, Insidergeschäfte zu tätigen (Art. 14 lit. b) MAR). […]