Wer Wertpapiere prospektfrei öffentlich anbietet, hat in aller Regel ein Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG zu erstellen. Es tritt an die Stelle des Prospekts, ist bei der BaFin zu hinterlegen und bedarf ihrer Gestattung. Trotz seines geringen Umfangs ist es haftungsrechtlich nicht zu unterschätzen.
Was das WIB leistet
Das Wertpapier-Informationsblatt vermittelt den Anlegern die wesentlichen Angaben über die Wertpapiere, den Anbieter, den Emittenten und etwaige Garantiegeber – übersichtlich und verständlich, in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge. Es darf grundsätzlich nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen.
Wann es erforderlich ist
Ein Wertpapier-Informationsblatt ist regelmäßig erforderlich, wenn die Ausnahme von der Prospektpflicht nach Art. 3 Abs. 2 der Prospektverordnung in Anspruch genommen wird – also bei öffentlichen Angeboten unterhalb der seit dem 5. Juni 2026 geltenden Schwelle von 12 Mio. Euro. Den Zusammenhang erläutert der Beitrag Prospektfreie Unternehmensanleihe bis zu 12 Mio. Euro.
Von der WIB-Pflicht bestehen Ausnahmen, etwa bei sehr kleinen Angeboten oder wenn für die Wertpapiere ein Basisinformationsblatt nach der PRIIPs-Verordnung zu erstellen ist.
Das Verfahren bei der BaFin
Das Wertpapier-Informationsblatt darf erst nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht werden. Geprüft wird insbesondere die Vollständigkeit und die vorgeschriebene Reihenfolge der Angaben. Verzögerungen entstehen in der Praxis meist durch unvollständige oder unstrukturierte Unterlagen; eine sorgfältige Erstellung wirkt dem entgegen.
Haftung
So knapp das WIB ist, so ernst sind die damit verbundenen Haftungsfragen. Unrichtige oder irreführende Angaben können eine Haftung nach § 11 WpPG auslösen, ein fehlendes Informationsblatt eine Haftung nach § 15 WpPG. Das Wertpapier-Informationsblatt ist daher als haftungsrelevante Anlegerinformation zu behandeln.
Anwaltliche Begleitung
- Prüfung, ob für das Angebot ein Wertpapier-Informationsblatt erforderlich ist,
- Erstellung des WIB nach den Vorgaben des § 4 WpPG,
- Begleitung von Hinterlegung und Gestattungsverfahren bei der BaFin,
- Prüfung der begleitenden Werbung,
- Einschätzung und Begrenzung haftungsrechtlicher Risiken.
Hintergrund
Das Prospekt- und Wertpapierrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten; aktuelle Entwicklungen bereite ich fortlaufend im Fachblog Kapitalmarktrecht.Online auf.
Kontakt
Für die Erstellung eines Wertpapier-Informationsblatts oder eine Einschätzung Ihres Vorhabens stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
JANERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 40 44 19 56 01 · E-Mail: info[at]janert.com
Weiterführend: Prospektfreie Unternehmensanleihe · Mittelstandsanleihe begeben.
Dr. Ingo Janert (Stand: 20. Juni 2026, Bild von Marcin auf Pixabay)
