Seit dem 5. Juni 2026 können Unternehmen in Deutschland Anleihen mit einem Gesamtgegenwert von bis zu 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten prospektfrei öffentlich anbieten. Damit erweitert sich der Finanzierungsspielraum gerade für mittelständische Unternehmen spürbar – sofern die Emission sorgfältig strukturiert und dokumentiert wird.

Was sich seit dem 5. Juni 2026 geändert hat

Mit dem EU Listing Act (Verordnung (EU) 2024/2809) wurde die Schwelle für prospektfreie öffentliche Wertpapierangebote nach Art. 3 Abs. 2 der Prospektverordnung von 8 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben. Angebote unterhalb dieser Schwelle sind von der Pflicht zur Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts befreit, sofern für sie kein Europäischer Pass erforderlich ist.

Für Unternehmen im unteren zweistelligen Millionenbereich entfällt damit der aufwendigste Teil einer Kapitalmarkttransaktion. Die rechtliche Einordnung im Einzelnen findet sich im Beitrag Prospektfreie Unternehmensanleihe bis zu 12 Mio. Euro.

Prospektfrei heißt nicht dokumentationsfrei

Die Befreiung von der Prospektpflicht entlastet erheblich, beseitigt aber nicht sämtliche kapitalmarktrechtlichen Anforderungen. An die Stelle des Prospekts tritt regelmäßig ein Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG, das bei der BaFin zu hinterlegen und von ihr zu gestatten ist. Unrichtige oder fehlende Angaben können Haftungsansprüche nach §§ 11, 15 WpPG begründen. Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung bleibt daher auch ohne Prospekt geboten.

Anwaltliche Begleitung

Die Begleitung einer prospektfreien Anleiheemission umfasst regelmäßig:

  • die Prüfung der Prospektfreiheit und die Strukturierung des Angebots innerhalb der 12-Mio.-Euro-Schwelle, einschließlich der Aggregation über mehrere Wertpapiergattungen und Zwölf-Monats-Zeiträume,
  • die Ausarbeitung der Anleihebedingungen,
  • die Erstellung und Abstimmung des Wertpapier-Informationsblatts mit der BaFin,
  • die Einschätzung und Begrenzung haftungsrechtlicher Risiken,
  • die Abstimmung mit der depotführenden Infrastruktur und gegebenenfalls die Vorbereitung einer Börseneinbeziehung.

Hintergrund

Das Kapitalmarktrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Die Entwicklungen des Prospektrechts – darunter der Listing Act und das Standortfördergesetz – verfolge und kommentiere ich fortlaufend, unter anderem im Fachblog Kapitalmarktrecht.Online.

Kontakt

Für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

JANERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Telefon: +49 40 44 19 56 01 · E-Mail: info[at]janert.com

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Volumen ist eine Unternehmensanleihe prospektfrei?

Seit dem 5. Juni 2026 sind öffentliche Wertpapierangebote in Deutschland bis zu einem aggregierten Gesamtgegenwert von 12 Mio. Euro je Emittent innerhalb von zwölf Monaten grundsätzlich von der Prospektpflicht befreit.

Benötige ich trotz Prospektfreiheit ein Dokument für die Anleger?

In der Regel ja. An die Stelle des Prospekts tritt das Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG, das bei der BaFin zu hinterlegen und von ihr zu gestatten ist.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei einer prospektfreien Emission?

Unrichtige oder irreführende Angaben im Wertpapier-Informationsblatt können eine Haftung nach § 11 WpPG, ein fehlendes Informationsblatt eine Haftung nach § 15 WpPG begründen.

Dr. Ingo Janert (Stand: 20. Juni 2026, Bild von Marcin auf Pixabay)