Neues Angebot: Löschung rechtswidriger Bewertungen für Finanzdienstleister

Online-Bewertungen haben für Finanzdienstleister eine besondere Bedeutung. Anders als in vielen anderen Branchen unterliegen Banken, Vermögensverwalter, Finanzanlagenvermittler, Zahlungsdienstleister und sonstige beaufsichtigte Unternehmen einem regulatorischen Umfeld, in dem Reputation und öffentliches Vertrauen nicht nur geschäftlich, sondern auch aufsichtsrechtlich relevant sind. Eine gehäufte Anzahl negativer Bewertungen kann das Bild eines Unternehmens gegenüber potenziellen Mandanten, Geschäftspartnern – und im Einzelfall auch gegenüber Aufsichtsbehörden – nachhaltig beeinträchtigen.

Nicht jede negative Bewertung ist dabei rechtlich hinzunehmen. Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, erkennbar von Wettbewerbern oder Trollen stammen, ohne tatsächlichen Kundenkontakt abgegeben wurden oder schlicht gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstoßen, sind angreifbar – und können unter den richtigen Voraussetzungen zur Löschung gebracht werden.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür liegen im Äußerungsrecht, im Lauterkeitsrecht sowie in den Plattformbedingungen selbst. In der Praxis erfordert die Durchsetzung eines Löschungsanspruchs sowohl Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung als auch Erfahrung im Umgang mit den Meldeverfahren und Eskalationswegen der Plattformbetreiber – von Google über Trustpilot bis Proven Expert.

Wir haben ein spezialisiertes Angebot aufgebaut, das sich ausschließlich dieser Thematik widmet und gezielt auf die Besonderheiten des Finanz- und Kapitalmarktsektors ausgerichtet ist. Das Angebot umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Plattformbetreibern sowie – soweit möglich – die Identifikation und direkte Inanspruchnahme des Verfassers einer rechtswidrigen Bewertung.

Weitere Informationen, Fallbeispiele und Kontaktmöglichkeit finden Sie unter:

finanz-reputation.de

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Dr. Ingo Janert (Stand: 15. Juni 2026, Bild von Biljana Jovanovic auf Pixabay)