Schwerpunkt dieses Beitrags sind die Verhaltens- und Publizitätspflichten der Emittenten. Nach der Zulassung zum Börsenhandel treffen den Emittenten bestimmte Verhaltens- und Publizitätspflichten (sog. Zulassungsfolgepflichten). Der Umfang dieser Zulassungsfolgepflichten bestimmt sich danach, in welchem Marktsegment das Wertpapier zum Handel zugelassen ist.
Die Emittenten zum regulierten Markt zugelassener Wertpapiere treffen die allgemeinen Emittentenpflichten der MAR (z.B. Führung von Insiderlisten, Art. 18 MAR) und des WpHG (z.B. Gleichbehandlung von Wertpapierinhabern, § 48 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
Die wichtigsten Publizitätspflichten im regulierten Markt sind:
Im Marktsegment des General Standard der FWB gelten die Verhaltens- und Publizitätspflichten des regulierten Markts.
Die weitestgehenden Zulassungsfolgepflichten treffen Emittenten, deren Wertpapiere im Prime Standard notiert sind.
Zunächst gelten die Zulassungsfolgepflichten des General Standards. Darüber hinaus treffen den Emittenten vor allem die nachfolgenden Publizitätspflichten im Prime Standard der FWB:
c. Zulassungsfolgepflichten im Freiverkehr
Im Freiverkehr (FWB: Open Market) sind nur wenige Zulassungsfolgepflichten vom Emittenten zu berücksichtigen, die in den Freiverkehrsrichtlinien der FWB als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Dr. Ingo Janert (Stand: 09. November 2022, Bild von Csaba Nagy auf Pixabay)
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