Das Projekt der Financial Transaction Tax (FTT) ist in Deutschland unter dem Begriff der Finanztransaktionssteuer bekannt. Nachfolgend soll der aktuelle Stand des EU-Gesetzgebungsprozesses dargestellt werden.
Die Entstehungsgeschichte des europäischen Vorhabens einer Financial Transaction Tax (FTT) finden Sie hier. Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer FTT gemacht. Durch diesen Vorschlag soll das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene eingeleitet werden.
Neben Deutschland beteiligen sich Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien an dem Vorhaben der Einführung einer FTT. In Deutschland soll die FTT insbesondere der Gegenfinanzierung der neuen Grundrente dienen.
Der Richtlinientext ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Nach den Angaben des Bundesministeriums der Finanzen wird die FTT wie folgt gekennzeichnet:
Als Ausnahmen von der Besteuerung werden genannt:
Dr. Ingo Janert (Stand: 11. Juni 2020, Bild von skeeze auf Pixabay)
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