Gesetzgebung

Financial Transaction Tax (FTT)

Das Projekt der Financial Transaction Tax (FTT) ist in Deutschland unter dem Begriff der Finanztransaktionssteuer bekannt. Nachfolgend soll der aktuelle Stand des EU-Gesetzgebungsprozesses dargestellt werden.

Die Entstehungsgeschichte des europäischen Vorhabens einer Financial Transaction Tax (FTT) finden Sie hier. Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer FTT gemacht. Durch diesen Vorschlag soll das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene eingeleitet werden.

Neben Deutschland beteiligen sich Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien an dem Vorhaben der Einführung einer FTT. In Deutschland soll die FTT insbesondere der Gegenfinanzierung der neuen Grundrente dienen.

Der Richtlinientext ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Nach den Angaben des Bundesministeriums der Finanzen wird die FTT wie folgt gekennzeichnet:

  • Es soll der Aktienerwerb von börsennotierten Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind, besteuert werden. Hierbei sollen nur Aktien von solchen Unternehmen einbezogen werden, deren Marktkapitalisierung über Euro 1 Mrd. liegt.
  • Der Steuersatz der FTT soll 0,2 Prozent betragen. Die Besteuerung soll in erster Linie institutionelle Anleger treffen. Grund hierfür ist, dass der Anteil der Geschäfte von Privatanlegern am Handelsvolumen mit deutschen Aktien mit insgesamt 3 Prozent sehr gering ist.

Als Ausnahmen von der Besteuerung werden genannt:

  • Erstemissionen (IPO´s) sollen von der Besteuerung ausgenommen werden, so dass die Kapitalbeschaffung deutscher Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
  • Geschäfte, die der sog. Marktpflege dienen, sollen gleichfalls von der Besteuerung ausgenommen werden, so dass die Marktliquidität geschützt wird.

Dr. Ingo Janert (Stand: 11. Juni 2020, Bild von skeeze auf Pixabay)

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